§ 1 Angebot
1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar sowohl für diesen Vertrag als auch für sämtliche künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Geltung, soweit sie von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diesen entgegenstehen, und werden von uns nicht anerkannt, selbst wenn wir ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Der Besteller versichert, kein Verbraucher zu sein.
2. Der Besteller gibt mit der Bestellung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit unserem Unternehmen ab, das noch der Annahme durch schriftliche Erklärung oder Lieferung der bestellten Ware seitens unseres Unternehmens bedarf.
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der angefragten Waren.
4. Die Produktbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Zusicherungen von Eigenschaften der bestellten Ware dar. Dies gilt auch für die Angaben des Herstellers über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der Ware. Der Besteller muss sich selbst durch eigene Prüfung der Ware davon überzeugen, dass sie für die von ihm beabsichtigte Verwendung geeignet ist.
5. Mündliche Angaben unseres Unternehmens und unserer Mitarbeiter sowie des Herstellers und seiner Gehilfen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn im Vertrag in schriftlicher Form darauf Bezug genommen wird.
§ 3 Preise
1. Unsere Preise richten sich nach unserer am Tag der Bestellung geltenden Preisliste und gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk. Die Versandkosten werden zusätzlich ausgewiesen und berechnet und sind vom Besteller zu tragen. Auch die sonstigen Kosten wie z.B. für den Abschluss von Versicherungen gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 4 Zahlung
1. Die Kaufpreiszahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Zugang der Rechnung zu erfolgen. Bei Vorauskasse oder Nachnahme gewähren wir 3 % Skonto. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen seit Lieferung und Zugang der Rechnung gelten 2 % Skonto. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie bei uns zu unserer vorbehaltslosen Verfügung eingegangen ist.
2. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
3. Der Besteller kann nur dann mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts ist der Besteller nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Geht ein solches Leistungsverweigerungsrecht in eine Zahlungsforderung über, kann der Besteller auch insoweit die Aufrechnung erklären.
4. Sofern der Besteller die Ware nicht abnimmt und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Abnahme ablehnt, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Schadenersatzanspruch, jedoch ohne den Nachweis eines Schadens erbringen zu müssen, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns als Folge der Nichtabnahme überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Lieferung
1. Lieferungen erfolgen ausschließlich an Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Ausnahmen ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich.
2. Lieferfristen können nur in Schriftform wirksam vereinbart werden. Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller verpflichtet, zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Sofern die Lieferung wegen von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebstörungen, Streik oder Aussperrung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dies gilt auch bei Umständen und Ereignissen, die bei unseren Vorlieferanten eintreten. Über derartige Umstände und Ereignisse werden wir den Besteller umgehend informieren. Sofern die behindernden Umstände zu einer unzumutbaren Verzögerung der Vertragsdurchführung führen, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
4. Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.
5. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir zur Verweigerung der Lieferung berechtigt, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder eine Sicherheit für sie gestellt hat. Bis dahin sind wir berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Lieferungen zurückzuhalten. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Der Gefahrübergang auf den Besteller erfolgt mit Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware so lange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich künftiger Forderung aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen ausgeglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen gilt auch, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Die Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt für uns als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltswaren mit anderen Waren gelten wir als Mithersteller und erwerben das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
3. Der Besteller tritt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferung an uns ab. Der Besteller bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderung berechtigt. Sofern der Besteller seinen Zahlungspflichten und sonstigen Verpflichtungen aus der laufenden Geschäftsverbindung nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir zum Widerruf der Ermächtigung zur Einziehung der Forderung berechtigt und werden die an uns abgetretene Forderung selbst einziehen. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, uns die Höhe seiner Forderung und den Namen und die Anschrift der Kunden mitzuteilen. Zudem gestattet uns der Besteller unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und die Ware mitzunehmen, sofern er seinen vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt, wobei wir die freie Auswahl der freizugebenden Sicherheiten haben.
§ 7 Haftung für Sachmängel und Schadensersatz
1. Der Besteller unterliegt der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
2. Bei Vorliegen eines Sachmangels sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern ein Sachmangel den Wert und die Tauglichkeit der Ware für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nur unwesentlich beeinträchtigt, stehen dem Besteller keine Mangelrechte zu.
3. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich ob aus einem Sachmangel oder sonstigem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, um einen sonstigen Fall zwingender gesetzlicher Haftung wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder um Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Unternehmens, unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit von Pflichtverletzungen haften wir nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf Schadensersatz, wobei nicht vorhersehbare Schäden von der Haftung ausgenommen sind und keine Haftung für Vermögensschäden wie z.B. entgangenen Gewinn und Schäden besteht, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Weitergehende vertragliche oder deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Die Mangelansprüche des Verkäufers verjähren nach einem Jahr seit Ablieferung der Ware.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist Bückeburg.
2. Sofern der Besteller Kaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Gerichtsstand Bückeburg, es sei denn, der Rechtsstreit betrifft einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch oder für die Klage gilt ein ausschließlicher Gerichtsstand.
3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches Recht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
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